Mediation  mit  recht

Daniel Marquard ▪ ▪ Mediator  & Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

MEDIATION mit RECHT
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Mediation | Mediator | Hamburg

Was ist Mediation?
Definition  des Begriffs

 

Der Österreichische Nationalrat hat bereits im Jahr 2003 ein Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen beschlossen. Eine Legaldefinition erfolgt in § 1:

Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbstverantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.

Das Mediationsverfahren ist somit ein zielorientierter Prozess, in dem zwei oder mehrere Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten selbstverantwortlich eine einvernehmliche Lösung erarbeiten, die den individuellen Bedürfnissen und Interessen jeder Partei möglichst weit gerecht wird.

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© Daniel Marquard | Mediator & Fachanwalt für Arbeitsrecht | 20095 Hamburg | 12. Dezember 2009 |