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Was ist Mediation?
Definition des Begriffs
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Der Österreichische Nationalrat hat bereits im Jahr 2003 ein Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen beschlossen. Eine Legaldefinition erfolgt in § 1:
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbstverantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
Das Mediationsverfahren
ist somit ein zielorientierter Prozess, in dem zwei oder mehrere Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten selbstverantwortlich eine einvernehmliche Lösung erarbeiten, die den individuellen Bedürfnissen und Interessen jeder Partei möglichst weit gerecht wird.
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