"Mediator" ist kein geschützter Berufsbegriff. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die notwendigen Kenntnisse im Rahmen einer Zusatzausbildung zu erlernen sind. Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Ausbildung ist offen.
Die Rechtsanwaltkammern lassen bereits eine 80stündige Ausbildung ausreichen, um den Zusatz "Mediator" führen zu dürfen. Die verschiedenen Berufsverbände verlangen - mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen - in der Regel eine 200stündige Ausbildung.
Ich habe für meine Qualifikation eine 200stündige
Ausbildung bei einem unabhängigen und anerkannten Institut erfolgreich abgeschlossen.
Je nach Bedarf arbeite ich mit einem weiteren Mediator, einer Mediatorin oder einem Fachkollegen zusammen, z.B. mit einer Fachanwältin für Familienrecht oder einem Fachanwalt für Erbrecht.